Luftverschmutzung durch Hausbrand
Nach dem NÖ Luftreinhaltgesetz sind zum Betreiben von Feuerstätten nur raucharme Brennstoffe zu verwenden. Verbrennen Sie bitte keine Problemstoffe, Plastik, Gummi, Styropor oder beschichtetes Papier.
Nach dem NÖ Luftreinhaltgesetz sind zum Betreiben von Feuerstätten nur raucharme Brennstoffe zu verwenden. Verbrennen Sie bitte keine Problemstoffe, Plastik, Gummi, Styropor oder beschichtetes Papier.